SPIEL- UND PLATZORDNUNG
- Kameradschaft und Sportlichkeit sind Voraussetzungen für einen reibungslosen Spielbetrieb.
- Die Tennisanlage steht allen Clubmitgliedern gemäss den Statuten zur Verfügung. Der Vorstand bestimmt die Öffnungszeiten sowie die Organisation der Platzreservationen.
- Zwischen dem TCK und den Trainern besteht eine vertragliche Vereinbarung über die Nutzung der Tennisplätze und über die Platzzuteilung. Zuständig hierfür ist der Vorstand.
- Die Spielzeit inkl. der in Art. 5 der Statuten erwähnten Platzpflegemassnahme beträgt 60 Minuten.
- Nach Ablauf dieser Zeit ist der Platz ungeachtet des Spielstandes freizugeben, sofern ein anderes Mitglied auf den Platz wartet. Beim Verlassen des Platzes ist dieser mit dem Schleppnetz abzuziehen. Vor und nach dem Spiel ist der Platz zu wässern.
- Spiele der Clubmeisterschaften machen von dieser Spielzeitbeschränkung eine Ausnahme. Sie werden bis zur Entscheidung fertig gespielt.
- Junioren dürfen die Plätze wie folgt benützen:
- Montag bis Freitag jeweils bis 18:00 Uhr.
- Auf den Plätzen 4 und 5 haben Junioren gleiche Spielrechte wie Aktivmitglieder.
- Junioren ab dem 14. Altersjahr und für den TCK Interclub spielend unterliegen keinen Einschränkungen.
- Wo nicht anders vermerkt, gelten für Junioren die gleichen Richtlinien wie für Erwachsene.
- Der Spielleiter und der Juniorenleiter haben das Recht, für Turniere und ähnliche Veranstaltungen die notwendigen Plätze zu belegen, jedoch nur im Einverständnis mit dem Vorstand.
- Jedes Aktivmitglied ist berechtigt, dreimal pro Saison mit einem Gast ohne zusätzliche Platzmiete zu spielen, muss aber vor Spielbeginn sich selbst, den Namen des Gastes registrieren. Ab der 4. Buchung mit einem Gast wird eine Gebühr fällig. Der Vorstand bestimmt die Höhe der Platzmiete.
- Fremdspieler sind nur im Zusammenhang mit Trainerstunden zugelassen. Entsprechende Stunden sind durch die Trainer gemäss Vorgabe des Vorstands abzurechnen.
- Es darf nur mit Sandplatz-Tennisschuhen und Tennis-Bekleidung gespielt werden.
- Über die Spielbarkeit der Plätze entscheidet der Platzchef, in seiner Vertretung der Platzwart oder ein vom Platzchef bestimmtes Vorstandsmitglied.
- Der Platzwart hat das Recht, die Plätze für deren Instandstellung und Pflege zu sperren.
- Reklamationen über den Spielbetrieb sind an den Spielleiter zu richten.
- Dieses Reglement gilt als Bestandteil der Statuten. Es ist durch die GV vom 23. März 2023 angenommen worden und tritt sofort in Kraft. Es ersetzt alle diesbezüglichen früheren Reglemente.
Küsnacht, 23. März 2023
TENNISCLUB KÜSNACHT
Der Präsident: Die Aktuarin:
Samuel Meyer Andrea Stadelmann